Gefahrstoffe
Das Modul Gefahrstoffe unterstützt den Ortsverband bei der strukturierten Dokumentation von Gefahrstoffen, ihrer Lagerung und ihrer Nutzung. Es ermöglicht die Pflege eines Gefahrstoffverzeichnisses und stellt einen Ablauf für die Meldung und Genehmigung von Gefahrstoffnutzungen bereit.
Gefahrstoffverzeichnis
Im Gefahrstoffverzeichnis sind alle Gefahrstoffe enthalten, die für den Ortsverband erfasst wurden. Es liefert eine konsolidierte Sicht über die im Bestand befindlichen Stoffe und unterstützt die Erfüllung der einschlägigen Dokumentationspflichten.
Zentraler Stoffkatalog
HERA enthält einen zentralen Katalog, der die Gefahrstoffe aus der zentralen Erfassung des THW sowie alle in HERA durch Ortsverbände nachträglich eingetragenen Stoffe bündelt. Im Katalog kann nach Stoffen gesucht werden.
Wird ein im Ortsverband genutzter Stoff im Katalog nicht gefunden, kann er von Schirrmeisterinnen oder Schirrmeistern ergänzt werden. Damit bleibt die Datenbasis aktuell, ohne dass jede Pflege zentral erfolgen muss.
Daten eines Gefahrstoffeintrags
Pro Gefahrstoff werden die Informationen erfasst, die für ein Gefahrstoffverzeichnis und für die Erstellung einer Betriebsanweisung benötigt werden. Dazu zählen unter anderem:
- Bezeichnung und Hersteller
- P-Sätze und H-Sätze
- Signalwort
- Sicherheitsdatenblatt als PDF-Dokument
- Vorlage für eine Betriebsanweisung
- Betriebsanweisung des Ortsverbands als PDF-Dokument
- Zugewiesene Verwendungen, mehrere Einträge möglich
- Lagerorte mit Mengen, mehrere Einträge möglich
Damit lässt sich nachvollziehen, wo welcher Stoff in welcher Menge gelagert wird und wofür er eingesetzt wird.
Nutzung melden
Mitglieder des Ortsverbands können die Nutzung eines Gefahrstoffs in HERA melden. In der Meldung werden Verwendungszweck, gelagerte Menge und Lagerort angegeben.
Der Eintrag ist nach dem Speichern unmittelbar im Gefahrstoffverzeichnis sichtbar, jedoch zunächst als „nicht genehmigt“ gekennzeichnet. Damit wird Transparenz gewahrt, ohne dass die formale Freigabe übersprungen wird.
Genehmigung der Nutzung
Die Genehmigung erfolgt durch die Rollen Schirrmeisterin, Schirrmeister oder Ortsbeauftragte. Bei der Genehmigung können die zuvor angegebenen Werte angepasst werden, beispielsweise die Mengenangabe oder der Lagerort.
Eine Nutzung kann auch abgelehnt werden. In diesem Fall kann ein Kommentar mit der Begründung erfasst werden. Die Person, die die Nutzung gemeldet hat, wird in beiden Fällen über die Entscheidung informiert.
Verantwortungsbereich
Der Ablauf bildet die Verantwortungsbereiche eines Ortsverbands ab:
- Mitglieder können neue Nutzungen niedrigschwellig melden.
- Verantwortliche Personen prüfen den Eintrag und entscheiden über die Freigabe.
- Mit der Freigabe ist der Eintrag formell Bestandteil des Gefahrstoffverzeichnisses.
Damit unterstützt HERA eine geordnete Bearbeitung, ohne den operativen Aufwand für Mitglieder zu erhöhen.
Zusammenspiel mit Standorten
Lagerorte für Gefahrstoffe können mit den im Ortsverband geführten Standorten verknüpft werden. Damit ist erkennbar, in welchem Lager oder Raum ein Stoff hinterlegt ist. Die zugehörige Standortpflege erfolgt über die Verwaltung.
Dokumentation und Auswertung
Aus den Inhalten des Gefahrstoffverzeichnisses und den Stamm- und Nutzungsdaten ergibt sich eine konsolidierte Dokumentation, die für interne Zwecke wie auch zur Vorbereitung von Begehungen oder Prüfungen genutzt werden kann. Die einzelnen PDF-Dokumente, etwa Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen, sind direkt an den jeweiligen Stoffen abrufbar.